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Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen?

Zwei Kennzeichen. Zwei verschiedene Zwecke. Hier lesen Sie in einfachen Worten, welches zu Ihnen passt.

Zum Vergleich ↓
Vergleich: gelbes Kurzzeitkennzeichen (6 Tage) und rotes Ausfuhrkennzeichen (bis 1 Jahr)
Kurz gesagt

Sie können das Auto in 6 Tagen fahren? Dann empfehlen wir das Kurzzeitkennzeichen. Es ist günstiger und einfacher.

Das Ausfuhrkennzeichen gilt länger. Aber es ist teuer und braucht mehr Zeit. Es heißt auch Zollkennzeichen.

01 / Der Überblick

Direkt vergleichen. Einfach entscheiden.

Die wichtigsten Unterschiede in einer Tabelle.

Im VergleichKurzzeitkennzeichenAusfuhrkennzeichen
GültigBis zu 6 TageBis zu 1 Jahr, aber nur bis TÜV oder Versicherung enden
Kosten Zulassung13,10 €Ca. 80–150 €
Kfz-SteuerNeinJa
Auto wird abgemeldetNeinJa, für immer in Deutschland
Auto zeigen beim AmtNeinJa
Termin beim AmtMeist leichterOft schwer

Dazu kommen Schilder und Versicherung. Beim Ausfuhrkennzeichen auch die Kfz-Steuer.

02 / Die Kennzeichen

Ähnlich im Namen. Anders im Einsatz.

Kurz und günstig

Das Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen ist für kurze Fahrten. Zum Beispiel: Sie holen ein Auto ab und fahren es nach Hause.

Es gilt bis zu 6 Tage.

Es gilt in Deutschland und in ganz Europa. Manche Länder erlauben es manchmal nicht. Die Versicherung gilt trotzdem, wenn das Land auf der Grünen Karte nicht durchgestrichen ist. (Die Grüne Karte ist der internationale Versicherungsnachweis.)

Die Zulassung kostet 13,10 €. Termine bei der Zulassungsstelle sind meist leichter zu bekommen. (Die Zulassungsstelle ist das Amt für Autos.)

Lang und aufwendig

Das Ausfuhrkennzeichen

Das Ausfuhrkennzeichen ist für Autos, die ins Ausland gehen. Das Auto wird in Deutschland für immer abgemeldet.

Das Kennzeichen gilt bis zu 1 Jahr. Aber nur so lange wie der TÜV gilt. (Der TÜV ist die technische Prüfung für Ihr Auto.) Auch die Versicherung muss so lange laufen. Es gilt das, was zuerst endet.

Beispiel: Die Versicherung gilt 6 Monate. Die Zulassung beginnt am 01.07. Der TÜV endet am 27.10. Dann gilt das Kennzeichen nur bis 27.10.

Sie müssen mit dem Auto zur Zulassungsstelle kommen. Der Beamte prüft die Fahrgestellnummer und den Zustand vom Auto. Das gilt auch, wenn der TÜV noch gültig ist.

Sie zahlen auch Kfz-Steuer, so lange das Kennzeichen gilt. Dafür brauchen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat. (Das ist die Erlaubnis, dass die Steuer von Ihrem Konto abgebucht wird.)

Die Zulassung kostet ca. 80 bis 150 €. Der Preis hängt von der Stadt und vom Fahrzeug ab (PKW, Motorrad, LKW oder Sonderfahrzeug). Schilder, Versicherung und Steuer kosten extra.

Bei vielen Zulassungsstellen ist ein Termin schwer zu bekommen. Planen Sie genug Zeit ein.

Wichtig, wenn das Auto zurück nach Deutschland kommt

Das Auto war abgemeldet. Wenn es wieder in Deutschland fahren soll, kostet die Zulassung mehr.

Meistens muss das Auto zum TÜV für eine große Prüfung. Sie heißt Vollabnahme nach § 21 StVZO. Das gilt auch, wenn das Ausfuhrkennzeichen nur 1 Tag gültig war. Fragen Sie vorher bei Ihrer Zulassungsstelle oder beim TÜV.

03 / Die Entscheidungshilfe

Welches Kennzeichen brauche ich?

Wie lange fahren Sie mit dem Kennzeichen?

Wählen Sie oben. Wir zeigen Ihnen, was für Sie passt.
04 / FAQ

Häufige Fragen

Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen?

Bis zu 6 Tage.

Wie lange gilt ein Ausfuhrkennzeichen?

Bis zu 1 Jahr, aber nur bis der TÜV endet. Auch die Versicherung muss so lange laufen. Es gilt das, was zuerst endet.

Was kostet ein Ausfuhrkennzeichen?

Die Zulassung kostet ca. 80 bis 150 €. Dazu kommen Schilder, Versicherung und Kfz-Steuer.

Muss ich beim Ausfuhrkennzeichen Kfz-Steuer zahlen?

Ja, so lange das Kennzeichen gilt. Dafür brauchen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat.

Wird das Auto abgemeldet?

Ja. Beim Ausfuhrkennzeichen wird das Auto in Deutschland für immer abgemeldet.

Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

In vielen Ländern ja. Schauen Sie auf Ihre Grüne Karte. Das Land darf nicht durchgestrichen sein.

Was ist, wenn das Auto nach Deutschland zurückkommt?

Die Zulassung kostet mehr. Meistens ist eine Vollabnahme nach § 21 StVZO nötig. Fragen Sie vorher bei Ihrer Zulassungsstelle oder beim TÜV.

05 / So geht es weiter

Der nächste Schritt zu Ihrem Kennzeichen

Kurzzeitkennzeichen und eVB bestellen Sie bei unseren Partnern. (Die eVB ist die elektronische Versicherungsbestätigung.) Ein Angebot für Ausfuhrkennzeichen ist in Vorbereitung.

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