Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen (auch: Überführungskennzeichen, Tageskennzeichen oder 5-Tage-Kennzeichen) ist ein zeitlich befristetes Kennzeichen für Kraftfahrzeuge. Es ist maximal 6 Tage ab dem Anmeldedatum gültig und ermöglicht das vorübergehende Bewegen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen – Erklärung

Wofür braucht man ein Kurzzeitkennzeichen?

🚗 Probefahrten

Fahrzeug vor dem Kauf testen.

🔧 Prüfungsfahrten

Fahrzeug zum TÜV oder zur HU bringen.

📦 Überführungsfahrten

Fahrzeug von A nach B transportieren.

🌍 Fahrzeugimport

Importiertes Fahrzeug zur Zulassungsstelle oder zum Prüfdienst bringen.

Für welche Fahrzeugarten gilt das Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht auf Pkw beschränkt. Es gilt für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge. Bei der Bestellung unterscheiden die meisten Anbieter drei Fahrzeugarten: Pkw, Anhänger und Sonstige Fahrzeuge.

✓ Pkw

✓ Anhänger – sofern zulassungspflichtig, auch Wohnwagen

✓ Sonstige Fahrzeuge – alle übrigen zulassungspflichtigen Fahrzeugarten, zum Beispiel Motorräder, Lkw, Omnibusse und Wohnmobile

Was sind die wichtigsten Regeln?

✓ Gültig maximal 6 Tage ab Anmeldedatum

✓ Nur für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde

✓ Fahrzeug muss technisch verkehrssicher sein (in der Regel ist ein HU-Nachweis nötig)

✓ Versicherungsschutz (eVB-Nummer) ist Pflicht

✓ Keine KFZ-Steuer erforderlich

Wie läuft die Beantragung ab?

Kurz zusammengefasst: eVB-Nummer besorgen, zur Zulassungsstelle (oder Dienstleister beauftragen), Kennzeichen erhalten. Die genaue Schritt-für-Schritt-Anleitung mit allen Unterlagen finden Sie hier: Anmeldung Schritt für Schritt.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Gesamtkosten liegen je nach Anbieter zwischen ca. 57 € (nur eVB + Zulassung, selbst organisiert) und ab 150 € (Komplettpaket mit Express-Versand). Die vollständige Kostenaufstellung finden Sie hier: Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen.

Unterschied zu anderen Kennzeichen

Kennzeichen Gültigkeit Zweck
Kurzzeitkennzeichen 6 Tage Probe-, Prüf-, Überführungsfahrten
Ausfuhrkennzeichen bis 12 Monate Fahrzeugausfuhr ins Ausland
Rotes Kennzeichen dauerhaft Nur für Kfz-Betriebe

Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig – 5 oder 6 Tage?
Offiziell gilt das Kurzzeitkennzeichen maximal 6 Tage ab dem Anmeldedatum. Viele sprechen vom 5-Tage-Kennzeichen, weil der Anmeldetag oft nicht mitgezählt wird. Gemeint ist aber dasselbe Kennzeichen.
Was brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?
Sie brauchen eine eVB-Nummer als Versicherungsnachweis, die Fahrzeugpapiere, in der Regel einen gültigen HU-Nachweis und einen Personalausweis. Das Fahrzeug muss technisch verkehrssicher sein.
Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch für Motorräder, Lkw und Omnibusse?
Ja. Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht auf Pkw beschränkt und gilt für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge – also auch für Motorräder, Lkw, Omnibusse, Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger. Für Motorräder gelten dieselben Voraussetzungen wie für Pkw.
Fällt für ein Kurzzeitkennzeichen Kfz-Steuer an?
Nein. Für das Kurzzeitkennzeichen ist keine Kfz-Steuer erforderlich.
Wie bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen möglichst schnell?
Die eVB-Nummer erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Minuten online – damit können Sie selbst zur Zulassungsstelle. Wenn Sie den Weg zur Zulassungsstelle sparen möchten, übernimmt unser Partner die Zulassung und den Versand des fertigen Kennzeichens als Komplettpaket.