Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen (auch: Überführungskennzeichen, Tageskennzeichen oder 5-Tage-Kennzeichen) ist ein zeitlich befristetes Kennzeichen für Kraftfahrzeuge. Es ist maximal 6 Tage ab dem Anmeldedatum gültig und ermöglicht das vorübergehende Bewegen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen – Erklärung

Wofür braucht man ein Kurzzeitkennzeichen?

🚗 Probefahrten

Fahrzeug vor dem Kauf testen.

🔧 Prüfungsfahrten

Fahrzeug zum TÜV oder zur HU bringen.

📦 Überführungsfahrten

Fahrzeug von A nach B transportieren.

🌍 Fahrzeugimport

Importiertes Fahrzeug zur Zulassungsstelle oder zum Prüfdienst bringen.

Für welche Fahrzeugarten gilt das Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht auf Pkw beschränkt. Es gilt grundsätzlich für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge:

✓ Pkw

✓ Motorräder – gleiche Voraussetzungen wie bei Pkw

✓ Wohnwagen und Wohnmobile – sofern zulassungspflichtig

✓ Anhänger – sofern zulassungspflichtig

Was sind die wichtigsten Regeln?

✓ Gültig maximal 6 Tage ab Anmeldedatum

✓ Nur für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde

✓ Fahrzeug muss technisch verkehrstüchtig sein (HU/TÜV-Nachweis nötig)

✓ Versicherungsschutz (eVB-Nummer) ist Pflicht

✓ Keine KFZ-Steuer erforderlich

Wie läuft die Beantragung ab?

Kurz zusammengefasst: eVB-Nummer besorgen, zur Zulassungsstelle (oder Dienstleister beauftragen), Kennzeichen erhalten. Die genaue Schritt-für-Schritt-Anleitung mit allen Unterlagen finden Sie hier: Anmeldung Schritt für Schritt.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Gesamtkosten liegen je nach Anbieter zwischen ca. 57 € (nur eVB + Zulassung, selbst organisiert) und ab 150 € (Komplettpaket mit Express-Versand). Die vollständige Kostenaufstellung finden Sie hier: Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen.

Unterschied zu anderen Kennzeichen

Kennzeichen Gültigkeit Zweck
Kurzzeitkennzeichen 6 Tage Probe-, Prüf-, Überführungsfahrten
Ausfuhrkennzeichen bis 12 Monate Fahrzeugausfuhr ins Ausland
Rotes Kennzeichen dauerhaft Nur für Kfz-Betriebe

Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig – 5 oder 6 Tage?
Offiziell gilt das Kurzzeitkennzeichen maximal 6 Tage ab dem Anmeldedatum. Viele sprechen vom 5-Tage-Kennzeichen, weil der Anmeldetag oft nicht mitgezählt wird. Gemeint ist aber dasselbe Kennzeichen.
Was brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?
Sie brauchen eine eVB-Nummer als Versicherungsnachweis, die Fahrzeugpapiere, einen gültigen HU-Nachweis und einen Personalausweis. Das Fahrzeug muss technisch verkehrstüchtig sein.
Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch für Motorräder?
Ja. Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht auf Pkw beschränkt und gilt für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge – also auch für Motorräder, Wohnwagen, Wohnmobile und Anhänger. Für Motorräder gelten dieselben Voraussetzungen wie für Pkw.
Fällt für ein Kurzzeitkennzeichen Kfz-Steuer an?
Nein. Für das Kurzzeitkennzeichen ist keine Kfz-Steuer erforderlich.
Wie bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen möglichst schnell?
Die eVB-Nummer erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Minuten online – damit können Sie selbst zur Zulassungsstelle. Wenn Sie den Weg zur Zulassungsstelle sparen möchten, übernimmt unser Partner die Zulassung und den Versand des fertigen Kennzeichens als Komplettpaket.