Kurzzeitkennzeichen mit ausländischen Fahrzeugpapieren beantragen

Auch mit ausländischen Zulassungspapieren ist die Zulassung eines Kurzzeitkennzeichens in Deutschland grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bereits in Deutschland befindet und ordnungsgemäß außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) ist.

Kurzzeitkennzeichen für Fahrzeug mit ausländischen Papieren

Ist das immer möglich?

In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitliche Vorgabe für Fahrzeuge mit ausländischen Papieren – die zuständige örtliche Zulassungsstelle entscheidet im Einzelfall, welche Nachweise sie zusätzlich verlangt. Der genaue Ablauf kann sich deshalb von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterscheiden. Wenn Sie die Anmeldung selbst bei Ihrer Zulassungsstelle vornehmen möchten, empfehlen wir, sich vorab direkt bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, welche Unterlagen konkret verlangt werden.

So funktioniert es über unser Komplettpaket

Wickeln Sie die Anmeldung über unser Komplettpaket ab, übernimmt unser Partner die Kommunikation mit der zuständigen Zulassungsstelle für Sie. Damit unser Partner das schnell und reibungslos erledigen kann, werden folgende Fotos oder Scans benötigt:

✓ Alle ausländischen Zulassungspapiere – jeweils Vorderseite und Rückseite

✓ Das vollständige COC-Dokument (Certificate of Conformity) – alle Seiten bzw. Vorder- und Rückseiten

✓ Einen gültigen HU-/TÜV-Nachweis, sofern das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist und eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich ist

Wichtig bei den Fotos/Scans

✓ Alle Dokumente vollständig abgebildet

✓ Keine Ecken oder Ränder abgeschnitten

✓ Alle Angaben gut lesbar

✓ Keine Spiegelungen oder unscharfen Fotos

Je besser die Qualität der Unterlagen, desto schneller kann die Bearbeitung und Zulassung Ihres Kurzzeitkennzeichens erfolgen.

Hinweis: Sollten Unterlagen fehlen oder unleserlich sein, kann sich die Bearbeitung verzögern. Bitte senden Sie daher ausschließlich vollständige und gut lesbare Dokumente ein.

Fahrzeug mit ausländischen Papieren anmelden – unser Partner übernimmt die Kommunikation mit der Zulassungsstelle