Bußgelder & Vorschriften beim Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen unterliegt klaren gesetzlichen Regeln gemäß § 16a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Die wichtigsten Regeln

  • ✓  Gültig maximal 6 Tage ab dem Anmeldedatum
  • ✓  Nur für das eingetragene Fahrzeug – nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar
  • ✓  Nur für Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten – kein Dauerbetrieb
  • ✓  Fahrzeug muss verkehrstüchtig sein
  • ✓  Kennzeichen muss gut lesbar am Fahrzeug angebracht sein

Bußgelder bei Verstößen

Verstoß Bußgeld (ca.)
Fahren nach Ablauf der 6 Tage ab 40 €
Kennzeichen an falschem Fahrzeug ab 60 €
Fahren ohne gültige Versicherung ab 40 € + Punkte
Kennzeichen nicht lesbar angebracht ab 15 €
Missbrauch (gewerbliche Nutzung) bis 500 €

Unterschied: Kurzzeitkennzeichen vs. Rotes Kennzeichen

Das rote Kennzeichen ist kein Kurzzeitkennzeichen – es ist ein Dauerkennzeichen speziell für Kfz-Betriebe (Händler, Werkstätten). Es darf nur für betriebliche Zwecke genutzt werden und ist nicht für Privatpersonen erhältlich.

Kurzzeitkennzeichen legal & sicher beantragen