Das deutsche Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich nur für Fahrten innerhalb Deutschlands gedacht. Für Fahrten ins Ausland gelten besondere Regeln – hier erfahren Sie alles Wichtige.
Gilt das Kurzzeitkennzeichen im Ausland?
Grundsätzlich nein – das Kurzzeitkennzeichen ist offiziell nur für den Einsatz in Deutschland zugelassen. Viele EU-Länder akzeptieren es jedoch in der Praxis. Zur Sicherheit sollten Sie immer die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) mitführen.
Die Grüne Karte (IVK)
Die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ist der international anerkannte Nachweis für Ihren Versicherungsschutz. Sie können sie beim Bestellen der eVB-Nummer anfordern.
- ✓ Wird in fast allen europäischen Ländern anerkannt
- ✓ Beim Bestellen der eVB-Nummer anfordern
- ✓ Immer im Fahrzeug mitführen bei Auslandsfahrten
- ✓ Gilt für den gleichen Zeitraum wie das Kurzzeitkennzeichen
Länderübersicht
| Region | Akzeptanz | Hinweis |
|---|---|---|
| EU / EWR | meistens ja | Grüne Karte empfohlen |
| Schweiz | ja | Grüne Karte mitführen |
| Türkei | eingeschränkt | Vorab informieren |
| Außerhalb Europas | nein | Nicht empfohlen |