Kurzzeitkennzeichen im Ausland – was ist erlaubt?

Das deutsche Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich nur für Fahrten innerhalb Deutschlands gedacht. Für Fahrten ins Ausland gelten besondere Regeln – hier erfahren Sie alles Wichtige zu Ländern, Versicherungsschutz und der IVK.

Kurzzeitkennzeichen im Ausland nutzen

Gilt das Kurzzeitkennzeichen im Ausland?

Grundsätzlich nein – das Kurzzeitkennzeichen ist offiziell nur für den Einsatz in Deutschland zugelassen. Viele EU-Länder akzeptieren es in der Praxis dennoch, insbesondere bei kurzen Überführungs- oder Probefahrten. Eine rechtliche Garantie gibt es dafür aber nicht. Zur Sicherheit sollten Sie immer die IVK (Internationale Versicherungskarte) mitführen und sich bei längeren oder wiederkehrenden Auslandsfahrten vorab bei Ihrem Versicherer absichern.

Die IVK (Internationale Versicherungskarte)

Die IVK ist der international anerkannte Nachweis für Ihren Versicherungsschutz – quasi das Auslands-Pendant zum Kurzzeit-eVB. Sie können sie direkt beim Bestellen der eVB-Nummer kostenlos mit anfordern.

✓ Wird in fast allen europäischen Ländern anerkannt

✓ Beim Bestellen der eVB-Nummer einfach mit anfordern

✓ Immer im Original im Fahrzeug mitführen

✓ Gilt für den gleichen Zeitraum wie das Kurzzeitkennzeichen (6 Tage)

Länderübersicht: Wo wird das Kurzzeitkennzeichen akzeptiert?

Region Akzeptanz Hinweis
EU / EWR (z. B. Österreich, Frankreich, Niederlande) meistens ja IVK empfohlen
Schweiz ja IVK mitführen
Türkei eingeschränkt Vorab informieren
Außerhalb Europas nein Nicht empfohlen

Die Angaben sind allgemeine Richtwerte und ersetzen keine verbindliche Auskunft. Bei wichtigen oder längeren Auslandsfahrten empfiehlt sich eine Rückfrage bei Ihrem Versicherer oder dem jeweiligen Zielland.

Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen im Ausland

Brauche ich die IVK, wenn ich nur innerhalb Deutschlands fahre?

Nein. Für Fahrten ausschließlich innerhalb Deutschlands reicht der normale Kurzzeit-eVB aus. Die IVK ist nur für Fahrten ins Ausland relevant.

Was passiert, wenn ich im Ausland ohne IVK kontrolliert werde?

Ohne IVK kann es im Ausland zu Problemen beim Nachweis des Versicherungsschutzes kommen, im Zweifel bis hin zu Bußgeldern vor Ort. Führen Sie die IVK deshalb bei jeder Auslandsfahrt im Original mit.

Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen?

Für die kurze Überführungsfahrt selbst ja, sofern das Zielland das Kurzzeitkennzeichen akzeptiert. Für die dauerhafte Ausfuhr eines Fahrzeugs ins Ausland ist jedoch das speziell dafür vorgesehene Ausfuhrkennzeichen die passendere Lösung.

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