Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Kurzzeitkennzeichen?
Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie einige Dokumente. Bereiten Sie diese vorab vor – das spart Zeit und verhindert unnötige Wartezeiten bei der Zulassungsstelle.
Welche Unterlagen brauchen Sie – eVB-Nummer oder Komplettpaket?
Für die eVB-Nummer allein benötigen Sie:
✓ Name und Anschrift
✓ Fahrzeugart
✓ Auf Wunsch: E-Mail-Adresse
Die Zulassung selbst erledigen Sie dann eigenständig bei der Zulassungsstelle.
Für das Komplettpaket benötigen Sie zusätzlich:
✓ Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse)
✓ Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief
✓ Gültiger HU-Nachweis
✓ Lieferadresse und gewünschter Liefertermin
Häufige Fragen zu Unterlagen & Voraussetzungen
Geht ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültigen TÜV?
Nein – für ein Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich ein gültiger HU-Nachweis erforderlich. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung gefahren wird. In diesem Fall kann die Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen trotzdem ausstellen – dies liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Behörde.
Welche Voraussetzungen muss das Fahrzeug erfüllen?
Das Fahrzeug muss identifizierbar sein (Fahrgestellnummer/VIN vorhanden) und technisch verkehrstüchtig (Bremsen, Beleuchtung, Reifen). Die Voraussetzungen gelten für Pkw, Motorrad, Anhänger und Wohnwagen gleich, KFZ-Steuer ist nicht erforderlich.
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