Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Kurzzeitkennzeichen?

Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie einige Dokumente. Bereiten Sie diese vorab vor – das spart Zeit und verhindert unnötige Wartezeiten bei der Zulassungsstelle.

Unterlagen und Voraussetzungen für das Kurzzeitkennzeichen

Welche Unterlagen brauchen Sie – eVB-Nummer oder Komplettpaket?

Für die eVB-Nummer allein benötigen Sie:

✓ Name und Anschrift

✓ Fahrzeugart

✓ Auf Wunsch: E-Mail-Adresse

Die Zulassung selbst erledigen Sie dann eigenständig bei der Zulassungsstelle.

Für das Komplettpaket benötigen Sie zusätzlich:

✓ Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse)

✓ Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief

✓ Gültiger HU-Nachweis

✓ Lieferadresse und gewünschter Liefertermin

Häufige Fragen zu Unterlagen & Voraussetzungen

Geht ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültigen TÜV?

Nein – für ein Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich ein gültiger HU-Nachweis erforderlich. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung gefahren wird. In diesem Fall kann die Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen trotzdem ausstellen – dies liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Behörde.

Welche Voraussetzungen muss das Fahrzeug erfüllen?

Das Fahrzeug muss identifizierbar sein (Fahrgestellnummer/VIN vorhanden) und technisch verkehrstüchtig (Bremsen, Beleuchtung, Reifen). Die Voraussetzungen gelten für Pkw, Motorrad, Anhänger und Wohnwagen gleich, KFZ-Steuer ist nicht erforderlich.

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