Kurzzeitkennzeichen mit Teilkasko oder Vollkasko – ist das möglich?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Kurzzeitkennzeichen nicht nur mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern auch inklusive Teilkasko oder Vollkasko versichert werden.
Wann ist das möglich?
Viele Versicherungsunternehmen bieten diesen zusätzlichen Versicherungsschutz an, wenn Sie bereits bei derselben Versicherungsgesellschaft ein Fahrzeug mit Teilkasko oder Vollkasko versichert haben. Typischerweise gelten dabei folgende Voraussetzungen:
✓ Sie sind bereits Kunde bei dieser Versicherung.
✓ Ihr bisheriges Fahrzeug ist oder war dort mit Teilkasko oder Vollkasko versichert.
✓ Das neue Fahrzeug soll anschließend ebenfalls bei derselben Versicherung dauerhaft versichert werden.
Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch von Versicherung zu Versicherung.
Wie funktioniert das?
Sie kontaktieren Ihre bestehende Versicherung.
Sie beantragen eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen inklusive Teilkasko oder Vollkasko.
Mit dieser eVB-Nummer melden Sie Ihr Kurzzeitkennzeichen an.
Sie überführen Ihr neues Fahrzeug sicher zu sich nach Hause.
Anschließend erfolgt die reguläre Zulassung des Fahrzeugs bei derselben Versicherung.
Werden die Versicherungskosten doppelt berechnet?
Bei vielen Versicherern werden die Kosten für die Kurzzeitversicherung später auf den regulären Versicherungsvertrag angerechnet oder mit diesem verrechnet, sofern das Fahrzeug anschließend dort dauerhaft versichert wird.
Häufig beginnt der endgültige Versicherungsvertrag dann rückwirkend zum Beginn der Kurzzeitversicherung. Dadurch besteht der Teilkasko- oder Vollkaskoschutz bereits während der Überführungsfahrt. Ob und in welchem Umfang eine Verrechnung erfolgt, entscheidet jedoch die jeweilige Versicherungsgesellschaft.
💡 Gut zu wissen: Wenn Sie bereits bei Ihrer Versicherung ein Fahrzeug mit Teilkasko oder Vollkasko versichert haben, lohnt sich ein Anruf. Viele Versicherer stellen für ein Kurzzeitkennzeichen ebenfalls eine eVB mit Teilkasko- oder Vollkaskoschutz aus und rechnen die Versicherungskosten bei der späteren Fahrzeugzulassung häufig an.
Unser Tipp
Wenn Sie Ihr neues Fahrzeug mit Teilkasko oder Vollkasko überführen möchten, fragen Sie vor der Beantragung einer eVB-Nummer bei Ihrer bestehenden Versicherung nach, ob eine Kurzzeit-eVB inklusive Teilkasko oder Vollkasko möglich ist. In vielen Fällen ist dies unkompliziert möglich und kann finanzielle Vorteile bringen.
Hinweis: Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherungsgesellschaft. Maßgeblich sind immer die jeweiligen Tarif- und Versicherungsbedingungen des Versicherers.
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