Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Kurzzeitkennzeichen, eVB-Versicherung und Bestellung.
Allgemeine Fragen
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 6 Tage gültig. Der Anmeldetag zählt dabei unabhängig von der Uhrzeit als vollständiger erster Tag, danach kommen 5 weitere volle Kalendertage hinzu. Am letzten Tag dürfen Sie bis 23:59 Uhr fahren. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt.
Warum heißt es manchmal „5-Tage-Kennzeichen", obwohl es 6 Tage gültig ist?
„Kurzzeitkennzeichen" wird umgangssprachlich häufig auch „5-Tage-Kennzeichen" oder „Tageskennzeichen" genannt. Der Grund: Nach dem Anmeldetag kommen noch 5 weitere volle Tage hinzu – manche zählen deshalb nur diese 5 Folgetage. Rechtlich zählt aber auch der Anmeldetag selbst als vollständiger Tag, unabhängig davon, ob Sie morgens um 7:30 Uhr oder erst nachmittags um 16 Uhr bei der Zulassungsstelle waren. Insgesamt ist das Kurzzeitkennzeichen deshalb 6 Kalendertage gültig.
Kann ich die Gültigkeit verlängern, wenn 6 Tage nicht reichen?
Nein, eine Verlängerung ist nicht möglich. Reicht die Zeit nicht aus, muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen insgesamt?
Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus: eVB-Versicherung (ab 43,20 €), Kennzeichenschilder (ca. 10–20 €) und Zulassungsgebühr (ca. 12–20 €). Insgesamt also ca. 65–83 €.
Kann ich die eVB-Nummer an einen Zulassungsdienst weitergeben?
Ja. Die eVB-Nummer ist nicht personengebunden – Sie können sie an jeden beliebigen Zulassungsdienst weitergeben, der die Anmeldung für Sie übernimmt.
Brauche ich einen TÜV für das Kurzzeitkennzeichen?
Grundsätzlich ja – ein gültiger HU-Nachweis ist Voraussetzung. Eine Ausnahme gilt, wenn das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung gefahren wird. Dies liegt im Ermessen der Zulassungsstelle.
Fällt KFZ-Steuer an?
Nein. Für ein Kurzzeitkennzeichen fällt keine KFZ-Steuer an.
Gilt die eVB-Nummer auch bei HUK, DEVK, Verti oder AXA?
Ja. Die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen ist unabhängig vom Versicherer – ob HUK-Coburg, DEVK, Verti, AXA oder ein anderer Anbieter: Die Zulassungsstelle akzeptiert jede gültige eVB-Nummer, unabhängig davon, bei welchem Versicherer sie ausgestellt wurde.
Fragen zu Fahrzeugtypen
Gibt es ein Kurzzeitkennzeichen für Motorräder?
Ja. Kurzzeitkennzeichen gibt es auch für Motorräder. Die Voraussetzungen sind dieselben wie für Pkw.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen für mein Motorrad auch online bestellen?
Ja. eVB-Nummer und Komplettpaket für Motorrad-Kurzzeitkennzeichen bestellen Sie genauso online wie für Pkw – die Voraussetzungen (gültige HU, Versicherungsnachweis) sind identisch.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für einen Anhänger oder Wohnwagen bekommen?
Ja. Kurzzeitkennzeichen sind auch für Anhänger und Wohnwagen erhältlich, sofern diese zulassungspflichtig sind.
Verwandte Kennzeichen
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen gilt 6 Tage und ist für den Einsatz in Deutschland. Das Ausfuhrkennzeichen (auch Zollkennzeichen) ist bis zu 12 Monate gültig und wird speziell für die dauerhafte Ausfuhr von Fahrzeugen ins Ausland genutzt.
Fragen zu eVB-Nummer und Anmeldung
Wie schnell bekomme ich die eVB-Nummer?
Geht ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne eVB-Nummer?
Was passiert, wenn ich nach Ablauf der 6 Tage weiterfahre?
Bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug mit ausländischen Papieren?
Was sind rote oder gelbe Kennzeichen?
Rote Kennzeichen sind Dauerkennzeichen für Kfz-Betriebe (Händler, Werkstätten) – nicht für Privatpersonen. Gelbe Kennzeichen werden für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Arbeitsmaschinen verwendet. Beides sind andere Produkte als das Kurzzeitkennzeichen.
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