Das Kurzzeitkennzeichen unterliegt klaren gesetzlichen Regeln gemäß § 16a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Die wichtigsten Regeln
- ✓ Gültig maximal 6 Tage ab dem Anmeldedatum
- ✓ Nur für das eingetragene Fahrzeug – nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar
- ✓ Nur für Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten – kein Dauerbetrieb
- ✓ Fahrzeug muss verkehrstüchtig sein
- ✓ Kennzeichen muss gut lesbar am Fahrzeug angebracht sein
Bußgelder bei Verstößen
| Verstoß | Bußgeld (ca.) |
|---|---|
| Fahren nach Ablauf der 6 Tage | ab 40 € |
| Kennzeichen an falschem Fahrzeug | ab 60 € |
| Fahren ohne gültige Versicherung | ab 40 € + Punkte |
| Kennzeichen nicht lesbar angebracht | ab 15 € |
| Missbrauch (gewerbliche Nutzung) | bis 500 € |
Unterschied: Kurzzeitkennzeichen vs. Rotes Kennzeichen
Das rote Kennzeichen ist kein Kurzzeitkennzeichen – es ist ein Dauerkennzeichen speziell für Kfz-Betriebe (Händler, Werkstätten). Es darf nur für betriebliche Zwecke genutzt werden und ist nicht für Privatpersonen erhältlich.
Kurzzeitkennzeichen legal & sicher beantragen