- 1eVB Nummer
- 2Dauer
- 3Kaskoschutz
- 4Versicherungen
- 5Verrechnungen
- 6Deckungskarte
- 7Grüne Karte
eVB Nummer
Statt der Doppelkarte legt der Kfz-Halter als Versicherungsnachweis nun eine siebenstellige eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle vor.
Bisher war für die Fahrzeugzulassung bei der Zulassungsbehörde eine sogenannte Doppelkarte (in Papierform) einer Kfz-Versicherung als Versicherungsnachweis nötig.
Die eVB Nummer kann sogar auf elektronischem Wege z.B. per SMS oder E-Mail zu Ihnen gelangen.
Die eVB Nummer kann sogar auf elektronischem Wege z.B. per SMS oder E-Mail zu Ihnen gelangen.
Versicherungsdauer
Die Versicherungsdauer beträgt immer 5 Tage ab dem Tag der Zulassung.
Wenn Sie das Kennzeichen länger als 5 Tage benötigen, müssen Sie das Kennzeichen und die Versicherung neu beantragen.
Kaskoschutz möglich?
Grundsätzlich gibt es keinen Kasko-Schutz für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen.
Die Ausnahme besteht jedoch bei einigen Versicherungsgesellschaften dabei, dass bereits während der Fahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen ein Kaskoschutz abgeschlossen werden kann, wenn der Versicherungsnehmer auch nach der Überführungsfahrt eine Kasko-Versicherung bei der gleichen Versicherungsgesellschaft abschließt.
Die Ausnahme besteht jedoch bei einigen Versicherungsgesellschaften dabei, dass bereits während der Fahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen ein Kaskoschutz abgeschlossen werden kann, wenn der Versicherungsnehmer auch nach der Überführungsfahrt eine Kasko-Versicherung bei der gleichen Versicherungsgesellschaft abschließt.
Versicherungen / Deckungssummen / Preise
Die Wahl der Versicherung bleibt letztendlich Ihnen überlassen. Die beste Möglichkeit ist es, die Preise und Deckungssummen von verschiedenen
Versicherungsgesellschaften zu vergleichen!
Die Preise und Deckungssummen sind je nach Versicherung und Land, in dem das Fahrzeug bewegt werden soll, unterschiedlich.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften.
Kostenfreie Verrechnungen
Bei Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung ermöglichen einige Versicherungen die Verrechnung der Kosten für eine eVB Nummer mit dem neuen Versicherungspreis.
Meist erfolgt dies durch das Verrechnen der 5 Tage mit dem Anmeldedatum beim Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung.
Meist erfolgt dies durch das Verrechnen der 5 Tage mit dem Anmeldedatum beim Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung.
Deckungskarte / Doppelkarte
Die Deckungskarte - oder auch Doppelkarte genannt - ist das frühere Gegenstück zur heutigen eVB Nummer. Während heute die eVB Nummer als ein siebenstelliger Code
den Versicherungsschutz belegt, wurde dies früher mit diesem Papierdokument erledigt.
Grüne Karte
Die Grüne Karte belegt den Versicherungsschutz gegenüber dem Ausland und muss bei
Fahrten ins Ausland unbedingt mitgeführt werden. Die Grüne Karte erhalten Sie von Ihrer Versicherung!